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Mit Hund und Kegel
Urlaub mit Hund

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Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland eventuell durchqueren müssen.

Achtung!!

Das rigorose Hundegesetz von 2010 wurde nach 4 Jahren wieder entschärft, so daß ein Urlaub mit Hund im Nachbarland wieder unbesorgt möglich ist.

So kann beispielsweise nun nicht mehr die Polizei allein entscheiden, ob ein Hund aufgrund eines Beißvorfalls eingezogen werden kann sondern der Halter kann die Hinzuziehung eines Gutachters verlangen, der auch berücksichtigen muß, in welcher Situation - z.B. im Spiel - ein Verletzung bei Mensch oder Tier entstanden ist und ob der Hund sich evtl. bedroht fühlte oder provoziert wurde.
Auch wurde erstmals genau definiert, welche physischen Schäden auftreten müssen, bevor man überhaupt von einer Bissverletzung sprechen kann.

Zudem wurde das Gesetz von 1872 abgeschafft, wonach ein Grundstückeigner einen auf seinem Besitz streunenden Hund erschießen durfte. Bei Wiederholungen riskiert der Halter jedoch ein Bußgeld von z.Zt. bis zu € 270,-.

Die bestehende Rasseliste mit ihren Einreiseverboten für gelistete Hunderassen gilt jedoch weiterhin!

Die aktuelle Regelung in Dänemark

Seit dem 01. Juli 2010 gilt die erweiterte Liste über verbotene Hunde in Dänemark. Die Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Seit dem 01. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen und deren Mixen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Ausnahme:

Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, dürfen ihn nach Dänemark einführen, müssen sie jedoch an öffentlich zugänglichen Orten an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Auf privatem, verschlossenem Grundstück darf er ohne Leine laufen.

Nähere Informationen s. hier, Punkt Dokumentationspflicht.

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, die überhaupt nicht nach Dänemark eingeführt werden dürfen.

Durchreisende Hunde
Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, die allein auf der Durchreise sind. Der Transport von Hunden, die laut Gesetz verboten sind, ist somit weiterhin erlaubt, wenn die Hunde nicht das Transportmittel verlassen – abgesehen von kurzen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels, wenn es nötig ist, mit dem Hund auszutreten – und der der Transport ohne unnötig längere Aufenthalte im Land durchgeführt wird.

Identifizierbarkeit
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Chip oder Tätowierung (Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip Pflicht.
  • EU-Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung *

* Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Für geimpfte Welpen die älter als 8 Wochen sind, gelten ähnliche Regelungen wie für geimpfte Hunde die älter als 3 Monate sind.

Wenn man in Dänemark einen Wohnsitz hat, ist es möglich eine Genehmigung zur Einfuhr nach Dänemark von ungeimpften Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die junger als 3 Monate alt sind, zu bekommen. Wenn die Reise ausschließlich als Urlaub angesehen werden kann, ist es nicht möglich eine solche Genehmigung zu bekommen.

Alleinereisende Tiere
Wenn das Haustier bzw. die Haustiere nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier bzw. die Haustiere hat, begleitet wird, muss die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet werden

Leinenpflicht

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

  • An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
  • In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Hundeverbot in dänischen Restaurants

Laut der dänischen Regeln bezüglich der Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere Restaurants grundsätzlich nicht betreten, es sei denn das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis.
Blindenhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen.

Reisen nach Bornholm via Schweden

Im Transit zur Insel Bornholm gibt es keine Mitnahmeprobleme für Tier auf der Fähre von Kopenhagen zur Insel Bornholm.

Beim Transit durch Schweden nach Bornholm müssen die schwedischen Regeln für Tiereinfuhr eingehalten werden Diese können Sie auch bei der Schwedischen Botschaft erfragen:

Schwedische Botschaft
Rauchstr. 1
D-10787 Berlin
Tel: + 49 (0) 30 50 50 60
Fax: + 40 (0) 30 50 50 67 89
E-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se

Weitere und ausführlichere Informationen zum Urlaub mit Hund in Dänemark finden sie auf der Seite des dänischen Fremdenverkehrsamts.
Hier ein Artikel zu den Änderungen des Gesetzes vom Sommer 2014.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarn- ungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.


Stand: 17.03.2015

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Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!


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