pfote-sw

Mit Hund und Kegel
Urlaub mit Hund

pfote-sw

Einreisebestimmungen für Hunde in die Niederlande (Holland)

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden.

Einfuhrbestimmungen für Heimtiere

Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:

Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.

Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirschaft, Natur und Lebensmittelqualität und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aggressive Hunde
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.

Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

Quelle: Niederländische Botschaft (28.06.2010)

Bitte beachten Sie:
Seit 2005 gilt in den Niederlanden die Ausweispflicht für Personen ab 14 Jahre.

Weitere Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
 

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

Unser Unterkunftsangebot für Holland

banner_belvilla2010
Belvilla Happy_dog_logo08_klein

logo_novasol
Novasol Happy_dog_logo08_klein

logo_dansommer
Dansommer Happy_dog_logo08_klein

 


Es gelten die Miet- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Klicken Sie hier für mehr Informationen für das Gratis-Hundefutter, daß Sie für die Urlaubszeit von unserem Partner “Happy Dog” bekommen!.

pfeil-back

 Alle Angaben ohne Gewähr; Änderungen durch den jeweiligen Anbieter bleiben vorbehalten.

© 2002 - 2024 Nyala Tours e.K.