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Einreisebestimmungen für Hunde in Norwegen

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie hier finden.
Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Neue Einreisebestimmungen für Norwegen seit dem 01.05.2013!

Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU sowie Andorra, Schweiz, Kroatien, Island, Lichtenstein, Monaco, San Marino und dem Vatikanstaat:

1. Kennzeichnung
Das Tier muss eine Identifikation/Mikrochip haben. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (seit dem 3. Juli 2011 ist ein Mikrochip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.

2. Tollwutimpfung
Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es darf nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.

3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose, Echinococcus multilocularis)
Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.

Einen Alternative wäre die 28 Tage Regelung:
Der Hund muss 2 mal innerhalb 28 Tagen vor Einreise nach Norwegen behandelt werden. Danach kann der Hund nach Norwegen einreisen und erst wieder am 28. Tag behandelt werden. (Zum Beispiel Behandlung am 25. Mai und am 01. Juni und dann wieder am 28. Juni.)

4. Heimtierausweis
Angaben über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall müssen in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).

5. Grenzkontrolle
Beim Passieren der Grenze sind dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorzuweisen. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, müssen Tier und die Papiere unaufgefordert dem Zoll (rot) vorgezeigt werden.

Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft,  denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.

Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von bis zu fünf Tieren pro Einreise.
Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr halten.

Folgende Hunderassen sind in Norwegen verboten, und können somit auch nicht eingeführt werden:

Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfshund, sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.

Bitte beachten Sie, daß in Norwegen Anleinpflicht herrscht und daß Sie für die Entfernung der Ausscheidungen Ihres Tieres verantwortlich sind.
Nehmen Sie also Tüte und Schäufelchen mit!

Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus einem anderen Land gelten andere Bedingungen.

Quelle: Norwegische Botschaft (Stand 2016)

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

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