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Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden. Ebenso beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen der Länder, die Sie auf der Fahrt in Ihr Urlaubsland durchqueren.

Für Hunde, Katzen, Frettchen gilt in Österreich:
Jedes Tier, das im Reiseverkehr von Privatpersonen aus Drittstaaten in die EG mitgenommen wird, muss gegen Tollwut geimpft sein, es muss gekennzeichnet sein, und es muss für jedes Tier eine Bescheinigung mitgeführt werden. Eine serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) ist für jedes Tier erforderlich, das nicht aus einem Drittstaat stammt, der in der Drittstaatenliste aufgeführt ist.

Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist gültig: wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde; 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung; wenn das Tier regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde; wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) hat.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Weitere Infos unter www.bmgf.gv.at

Weitere Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich

Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde:

Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt.

Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden. Ein bundesweites Gesetz in dem die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht genau geregelt ist gibt es allerdings (noch) nicht (Stand Juli 2008). Im allgemeinen wird vom oberösterreichischen Hundehaltegesetz ausgegangen.

Ein Auszug daraus:LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
Im Ortsgebiet besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.

Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind im Einsatz befindliche Polizeihunde, Hilfs- und Rettungshunde, ausgebildete Jagdhunde, sowie Hunde auf deren Unterstützung bestimmte Personen angewiesen sind (z. B. Blindenführhunde).

Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:

+ wo Leinen- ODER Maulkorbpflicht im Ortsgebiet NICHT gilt (Freilaufflächen)

+ wo Leinen- UND Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt

+ wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist (Hundefreie-Zone)

+ wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- ODER Maulkorbpflicht besteht

Quelle: Austria.info (02.07.2008)

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

Hier finden Sie unser Unterkunftsangebot für Österreich.

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