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Einreisebestimmungen für Hunde nach Schweden

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, die Sie  hier finden.

Seit dem 01. Januar 2012 gelten veränderte Einfuhrbestimmungen nach Schweden für Hunde und Katzen innerhalb und außerhalb der EU.

Änderungen bei den Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU:

- Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt.

- Hunden und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen.

- Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.

- Regelungen für nach Bornholm reisende dänische Tiere entfallen. Stattdessen gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU.

Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Tierpass oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen.

Hinweis:
In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.

Ein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen besteht nicht. Sie müssen Ihr Tier und die Papiere bei der Einreise dem Zoll unaufgefordert vorzeigen (Deklaration)

Schweden – Norwegen:
Sind Sie mit Ihrem Hund/Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren.
Neue Bestimmungen ab dem 11. März 2011: Wer mit einem Hund oder einer Katze von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Ausführliche Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet

Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das

Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Telefonzeiten für Hunde- und Katzenanfragen:
Montag – Freitag
08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
Telefon-Durchwahl: 0046-771-223 223

Quelle:
Schwedische Botschaft (23.01.2012)

Hier finden Sie auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Kleintiere, Reptilien etc.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, Sicherheits- und evtl. Reisewarnungen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren und empfehlen Ihnen, sich zusätzlich rechtzeitig vor dem Urlaub mit der jeweiligen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Verbindung zu setzen!

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